<< Haushaltsgegenstände im ehelichen Güterrecht | OLG Bremen: Keine Anerkennung... Erbscheine durch Grundbuchamt >> |
Zum Nachweis der Einhaltung einer Pflichtteilsstrafklausel
Im Rahmen einer testamentarischen Verfügung, in der sich Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben einsetzen, können sie durch Einfügung einer sog. Pflichtteilsstrafklausel dafür sorgen, dass Pflichtteilsberechtigte davon absehen, nach dem Tode des Erstversterbenden ihren Pflichtteilsanspruch gegenüber dem überlebenden Ehegatten geltend zu machen, nämlich in dem sie verfügen, dass derjenige, der seinen Pflichtteil geltend macht, auch nach dem überlebenden Ehegatten nur den Pflichtteil erhalten soll.
Um im Schlusserbfall z.B. gegenüber dem Grundbuchamt den Nachweis führen zu können, dass der Pflichtteil gegenüber dem zunächst überlebenden Ehegatten nicht geltend gemacht wurde, hat das OLG Hamm entschieden, dass eine entsprechende eidesstattliche Versicherung im Erbscheinsverfahren hierfür grundsätzlich genügt.
Eingestellt am 08.09.2011 von T. Bruns
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