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Unterhaltsansprüche europaweit durchsetzen
Am 15. Dezember 2010 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der europäischen Unterhaltsverordnung. Die neue europäische Unterhaltsverordnung erleichtert die europaweite Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Kinder und andere Unterhaltsberechtigte sollen ab Juni 2011 Unterhaltsverpflichtete europaweit besser aufspüren und zur Zahlung ihrer Unterhaltsschulden veranlassen können. Unterhaltsentscheidungen aus anderen EU-Staaten sollen einfacher vollstreckt werden können. Bisher müssen ausländische Urteile erst aufwendig in einem gesonderten Verfahren für vollstreckbar erklärt werden, und zwar immer dort, wo vollstreckt werden soll. Künftig entfällt das Zwischenverfahren und deutsche Unterhaltsurteile können in fast allen EU-Staaten unmittelbar durchgesetzt werden. Deutsche Unterhaltsberechtigte können dann z.B. direkt einen französischen Gerichtsvollzieher beauftragen, einen deutschen Unterhaltstitel für sich zu vollstrecken.
Eingestellt am 07.01.2011 von T. Bruns
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