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Unterhalt ohne Grenzen – EU-Parlament stimmt für Übereinkommen zur internationalen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Am 11.02.2010 hat das EU-Parlament die Vorlage des Rechtsausschusses für ein „Übereinkommen über die internationale Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für Kinder und andere Familienangehörige“ angenommen. Bereits im November 2007 ist ein solches Übereinkommen im Rahmen der Haager Konferenz für internationales Privatrecht getroffen worden. Dieses muss allerdings noch von sämtlichen EU-Mitgliedsstaaten gebilligt werden. Es zielt auf die Gewährleistung einer wirksamen Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Angehörigen ab und dient in erster Linie dem Schutz der Kinder.
Eingestellt am 03.03.2010 von T. Bruns
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