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Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftssteuerrecht ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21.07.2010 (1 BvR 611/07) die Benachteiligung eingetragener Lebenspartner gegenüber den Ehegatten im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht nach der bis zum Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen ab dem 01.01.2010 im Hinblick auf den persönlichen Freibetrag, den Steuersatz sowie durch die Nichtberücksichtigung der eingetragenen Lebenspartnerschaft beim Versorgungsfreibetrag für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs.1 GG erklärt.Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, bis zum 31.12.2010 eine Neuregelung für die Fälle zu treffen, die in dem Zeitraum zwichen dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Beendigung der Diskrimminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften und dem Gesetz zur Reform des Erbschafts- und Bewertungsrechts aufgetreten sind.
Eingestellt am 14.11.2010 von T. Bruns
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