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Pfändungsschutz für Sozialleistungen fällt 2012 weg!
Achtung! Der bisherige 14-tägige Pfändungsschutz für Sozialleistungen fällt ab dem 1.1.2012 weg! Es wird daher geraten, dass von der Kontopfändung betroffene Personen ihr Girokonto in ein sog. "Pfändungsschutzkonto" umwandeln. Dadurch wird ein Grundfreibetrag vor der Pfändung geschützt, so dass die wesentlichen Zahlungen wie Miete, Unterhalt oder der eigene Selbstbehalt gesichert werden. Sofern die Umfandlung in ein Pfändungsschutzkonto nicht rechtzeitig erfolgt, muss damit gerechnet werden, dasss die Gläubiger zum Jahresanfang eingegangene Leistungen pfänden.
Eingestellt am 22.11.2011 von T. Bruns
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