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OLG Hamm: Zusammenleben mit leistungsfähigen volljährigen Kindern ist bei Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen
Das OLG Hamm hat am 09.06.2011 zur Geschäfts-Nr. II-6 UF 47/11 beschlossen, dass das Zusammenleben mit berufstätigen volljährigen Kindern zu einer Minderung der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten führt, weil Wohn- und Haushaltskosten durch Synergieeffekte eingespart werden. Das OLG Hamm hat den geldwerten Vorteil mit 20 % des Eigenbedarfs des Berechtigten angesetzt.
Eingestellt am 30.12.2011 von T. Bruns
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