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OLG Bremen: Keine Verpflichtung eines unterhaltsberechtigten volljährigen Studenten zur Aufnahme eines KfW-Bildungsdarlehens
Das OLG Bremen hat mit Beschluss vom 10.09.2012 entschieden, dass ein volljähriger, nicht BAföG-berechtigter Student gegenüber seinen unterhaltspflichtigen Eltern nicht verpflichtet sei, ein sog. Bildungsdarlehen aufzunehmen. Anders als die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem BAföG, welche i.d.R. zinslos und mit moderaten Rückzahlungsbedingungen verknüpft sind, ist das KfW-Darlehen verzinslich und an feste Rückzahlungsbedingungen geknüpft. Daher sei die zum BAföG-Darlehen ergangene Rechtsprechung des BGH nicht übertragbar. Daher seien die Eltern unterhaltspflichtig. Dieses gelte auch für das vom Kindesvater angebotene zinslose Darlehen, weil dieses eine Umgehung der gesetzlichen Unterhaltspflicht gleichkomme.
Eingestellt am 28.12.2012 von T. Bruns
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