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Nutzungsüberlassung einer Immobilie bei Getrenntleben
Das OLG Celle hat mit Beschluss vom 02.05.2011 (Az 10 WF 133/11)entschieden, dass die Nutzungsüberlassung der im alleinigen Eigentum des Überlassenden stehende Immobilie an den getrennt lebenden Ehegatten diesem kein gegenüber dem Erwerber der Immobilie durchsetzbars Besitzrecht begründet. Hierzu müsste vielmehr zusätzlich zur Nutzungsüberlassung ein Mietvertrag abgeschlossen worden sein.
Eingestellt am 01.06.2011 von T. Bruns
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