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Neuer ArtikelBGH: Begrenzung eines Anspruchs auf Krankheitsunterhalt
Der BGH hat in einem Beschluss vom 19.06.2013 (Az. XII ZB 309/11) zur Begrenzung eines vor der Unterhaltsrechtsreform titulierten Anspruchs auf Krankheitsunterhalt nach einer Ehedauer von etwa 20 Jahren entschieden, dass auch wenn das Krankheitsbild der Ex-Ehefrau nicht im Zusammenhang mit der Rollenverteilung in der Ehe oder sonstigen mit der Ehe verbundenen Umständen steht, also keine ehelichen Nachteile festzustellen sind, nach § 1578b BGB auch eine darüber hinausgehende nacheheliche Solidarität berücksichtigt werden muss. Eine Herabsetzung oder Befristung des nachehelichen Unterhalts sei daher nur bei Unbilligkeit eines fortdauernden Unterhaltsanspruchs nach den ehelichen Lebensverhältnissen begründet.
Eingestellt am 04.08.2013 von T. Bruns
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