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Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2011
Zum 01.01.2011 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle zum Unterhalt. Die vom OLG Düsseldorf herausgegebene Tabelle wird in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag erstellt. Während die Beträge zum Kindesunterhalt gleich bleiben, werden die Eigenbedarfssätze der erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen und der Ehegatten der Unterhaltspflichtigen angehoben und zwar beim Unterhaltspflichtigen in der Regel um € 50,00. Der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern oder gegenüber den sogenannten privilegierten Volljährigen steigt also von € 900,00 auf € 950,00. Gegenüber dem nachrangigen geschiedenen Ehegatten steigt der Eigenbedarf auf € 1.050,00, gegenüber nicht privilegierten Kindern auf € 1.150,00 und gegenüber den eigenen Eltern beim Elternunterhalt sogar auf € 1.500,00. Der Selbstbehalt des nicht Erwerbstätigen verbleibt indes bei € 770,00.
Bei den Unterhaltsberechtigten wird der Bedarf der Studierenden und der Kinder mit eigenem Hausstand von € 640,00 auf € 670,00 angehoben.
Bei den Unterhaltsberechtigten wird der Bedarf der Studierenden und der Kinder mit eigenem Hausstand von € 640,00 auf € 670,00 angehoben.
Eingestellt am 08.12.2010 von T. Bruns
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