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Keine neue Düsseldorfer Tabelle im Jahr 2012
Das OLG Düsseldorf teilt in einer Presseerklärung mit, dass für das Jahr 2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben wird. Es gelten daher auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte und die einem Unterhaltsverpflichteten verbleibenden Selbstbehaltssätze fort, weil weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen eine Anpassung erfordern.In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, Freibeträge der Unterhaltspflichtigen und ähnliches festgelegt.
Die letzte Novellierung der Düsseldorfer Tabelle erfolgte zum 01.01.2011.
Eingestellt am 09.01.2012 von T. Bruns
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