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Einkommenssteuerpflicht bei Verrentung von Zahlungen auf Erb- oder Pflichtteilsverzicht
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 08.06.2011(BFH, X B 216/10)entschieden, dass Zahlungen desjenigen, der Vermögen von Todes wegen oder auf den Tod des Erblassers bezogen übernimmt, an seine Geschwister der Einkommenssteuer unterliegen können, auch wenn es sich um Ausgleichszahlungen für einen Erb- oder Pflichtteilsverzicht handelt. Dieses soll dann der Fall sein, wenn die Zahlungen als Rente erfolgen und nicht in erster Linie der Versorgung der Geschwister dienen. Dagegen spreche nach Auffassung des BFH in der Regel, dass Geschwister gesetzlich einander nicht zum Unterhalt verpflichtetz sind. Im Ergebnis stellen dann derartige Rentenzahlungen bei den Geschwistern einkommensteuerpflichtige Einkünfte dar.
Eingestellt am 11.09.2011 von T. Bruns
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