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Bundesrat fordert zentrales Testamentsregister
zentrales Testamentsregister einzurichten. Dieses soll zu einem Effizienzgewinn durch die Nutzung moderner Kommunikations- und Speichermedien führen. Zurzeit erfolgt die Verwahrung erbrechtlich relevanter Urkunden dezentral bei ca. 5.200 Stellen auf Karteikarten. Es beinhaltet komplizierte Meldewege, veraltete Verwahrdaten und Kapazi-tätsgrenzen, so dass es zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten im Rahmen von Testamentseröffnungen kommt. Außerdem ist durch die bisherige Struktur die Anbindung an europäische Bestrebungen zur Vernetzung von Registern über erbfolgerelevante Erklä-rungen nicht möglich. Vor diesem Hintergrund soll bei der Bundesnotarkammer ein elek-tronisch geführtes zentrales Testamentsregister eingerichtet und die bereits vorhandenen Daten sollen in dieses Register überführt werden. Der Bundesrat erhofft sich hierdurch die Verbesserung des Nachlassverfahrens, in dem die zuständige Bundesnotarkammer sowohl das zuständige Nachlassgericht als auch alle anderen relevanten Verwahrstellen am Tag des Eingangs der Sterbefallmittelung benachrichtigen könnte. Hierdurch könnten auch Fehlmeldungen vermieden werden. (zitiert aus der Kammerinfo der Hanseatischen Rechts-anwaltskammer Bremen, Ausgabe Nr. 16/2010 vom 04.08.2010).
Eingestellt am 10.08.2010 von T. Bruns
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