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BGH zur Darlegungs- und Beweislast bei illoyaler Vermögensminderung im Zugewinnausgleich
Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 12.11.2014 (BGH Az. XII ZB 469/13), in dem es um eine illoyale Vermögensminderung durch einen Ehegatten zur Verringerung von Ansprüchen des anderen Ehegatten beim Zugewinnausgleich ging, entschieden, dass der Ehegatte, dem eine solch illoyale Vermögensminderung vorgeworfen wird, prozessual verpflichtet ist, dieses substantiiert zu bestreiten. Geschieht das nicht, seien die behaupteten Tatsachen als zugestanden anzusehen.
Eingestellt am 15.03.2015 von T. Bruns
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