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BGH zur Begrenzung des nachehelichen Unterhalts gem. § 1578b BGB
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 8. Juni 2016 (XII ZB 84/15) entschieden, dass der ehebedingte Erwerbsnachteil des unterhaltsberechtigten Ehegatten regelmäßig die Herabsetzung seines nachehelichen Unterhaltsanspruchs gemäß § 1578 b Abs. 1 BGB begrenzt.Dieser Nachteil ist allerdings nicht hälftig auf beide geschiedenen Ehegatten zu verteilen, sondern in voller Höhe zugunsten des
Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen.
Eingestellt am 05.07.2016 von T. Bruns
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