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BGH: Wegfall des "Rentnerprivilegs" ist kein Härtefall des Versorgungsausgleichs
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 15. April 2015 (Az.: XII ZB 252/14 ) entschieden, dass allein die Gesetzesänderung betreffend den Wegfall des sogenannten Rentner bzw. Pensionistenprivilegs gem. § 101 Abs. 3 Satz 1 SGB VI aF, § 57 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG aF keine auf § 27 VersAusglG gestützte Korrektur des Versorgungsausgleichs zu Lasten des ausgleichsberechtigten Ehegatten rechtfertigt. Damit schließt diese Entscheidug an den Beschluss des 12. BGH-Senats vom 8. April 2015 zur Geshäftsnummer XII ZB 428/12.
Eingestellt am 15.05.2015 von T. Bruns
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