<< Unterhaltsregress des Scheinvaters gegen... terschaftsanfechtung | BGH entscheidet zum Erbrecht... r dem 01.07.1949 geboren wurden >> |
BGH: Vereinbarung der Gütertrennung bei Eheschließung auf Mauritius und dort geschlossenem Ehevertrag
In einem Urteil vom 13.07.2011 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH)mit der Wirksamkeit einer auf Mauritius geschlossenen Vereinbarung zum Zugewinnausgleich zu befassen gehabt (BGH Az. XII ZR 48/09)Die Parteien stritten um die Verpflichtung des Antragstellers zur Auskunftserteilung im Zugewinnausgleichsverfahren nach deutschem Güterrecht. Zwischen den Parteien war streitig, ob ein nach den Vorschriften des auf Mauritius geltenden Rechts ein in Deutschland wirksamer Ehevertrag geschlossen wurde.
Da nach mauritischem Recht für die Wahl der Gütertrennung die gemeinsame Erklärung der Ehegatten gegenüber dem Standesbeamten bei der Eheschließung ausreicht und diese Form nach den Feststellungen des Berufungsgerichts eingehalten wurde, genügt die güterrechtliche Vereinbarung der Parteien nach Auffassung des BGH der maßgeblichen Ortsrechtsform (Art. 11 Abs. 1 Alt. 2 EGBGB). Dadurch wird die nach deutschem Recht erforderliche notarielle Beurkundung nach § 1410 BGB des Ehevertrags ersetzt. Der Güterstand der Gütertrennung wurde also wirksam vereinbart. Aus diesem Grund kann die Antragsgegnerin vom Antragsteller keinen Zugewinnausgleich verlangen und auch den Auskunftsanspruch nach § 1379 Abs. 1 BGB nicht geltend machen.
Eingestellt am 14.10.2011 von T. Bruns
Trackback
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.