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BGH: Frau-zu-Mann-Transsexueller gilt rechtlich als Mutter seines Kindes
Der Bundesgerichtshof hat am 06.09.2017 entschieden, dass ein Frau-zu-Mann-Transsexueller,der nach der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über die Änderung seiner Geschlechtszugehörigkeit ein Kind geboren hat, im Rechtssinne als Mutter des Kindes anzusehen ist (BGH, Beschluss v. 06.09.2017, Az. XII ZB 660/14).
Eingestellt am 29.09.2017 von T. Bruns
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