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Ausgleichszahlung: Anspruch der Schwiegereltern für erbrachte Arbeitsleistung (OLG Bremen, Beschluss vom 12.07.2017 - 4 U 1/17)
Ausgleichsansprüche wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage, die sich auf unentgeltliche Arbeitsleistungen z.B. an der Immobilie des Schwiegerkindes stützen und in der Zeit vom 01.01.2002 bis 01.01.2010 entstanden sind, sind keine familienrechtlichen Ansprüche im Sinne des § 197 Abs. I Nr. 2 BGB a.F. und unterliegen daher der Regelverjährung gemäß § 195 BGB (drei Jahre).Den Zuwendungen der Schwiegereltern liegt kein familienrechtliches Verhältnis eigener Art zugrunde. Diese Zuwendungen sind vielmehr Schenkungen, für die der Bestand der Ehe lediglich eine Motivation darstellt und die Geschäftsgrundlage bilden kann. Der Anspruch der Schwiegereltern auf Ausgleichszahlung für erbrachte Arbeitsleistungen an der Immobilie des Schwiegerkindes entsteht, wenn die Ehe zwischen Kind und Schwiegerkind als Geschäftsgrundlage im Sinne des § 313 Abs. I BGB gescheitert ist.
Anke Buck
-Fachanwältin für Erb- und Familienrecht-
Eingestellt am 11.12.2017 von T. Bruns
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