<< 30.01.2008 - Bundeskabinett beschließt über Erbrechtsreform | Neue Webseite www. familienrecht-bremen.eu jetzt online ! >> |
02.07.2009 - Bundestag verabschiedet Erbrechtsreform
"Wir haben ein gutes Erbrecht. Es besteht in seiner heutigen Struktur seit über 100 Jahren und hat sich grundsätzlich bewährt. Auf neue gesellschaftliche Entwicklungen und geänderte Wertvorstellungen hat unser Erbrecht aber in einigen Bereichen keine zeitgemäßen Antworten - insbesondere dann, wenn es um die Gründe geht, aus denen ein Erblasser den Pflichtteil entziehen kann. Wir stärken die Testierfreiheit, damit jeder Einzelne sein Vermögen nach seinen Vorstellungen verteilen kann. Dennoch bleibt die familiäre Verantwortung innerhalb der Familien erhalten, denn eine Mindestbeteiligung der Kinder am Nachlass ihrer Eltern kann schon von Verfassungs wegen nicht entzogen werden", erläuterte Bundesministerin Zypries die Erbrechtsreform.
"Zudem helfen wir solchen Erben, deren Erbe im Wesentlichen aus einem Vermögensgegenstand besteht und die einen Pflichtteilsberechtigten auszahlen müssen.
Damit der Erbe in einer solchen Situation nicht das geerbte Haus oder die geerbte Firma verkaufen muss, um den Pflichtteilsanspruch erfüllen zu können, wird die gesetzliche Stundungsmöglichkeit künftig auf alle Erben erweitert", ergänzte die Bundesjustizministerin.
"Nicht zuletzt verbessert das heute beschlossene Gesetz auch die Situation von Menschen, die nahe Angehörige pflegen oder die eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen: Der demografische Wandel bringt mit sich, dass immer mehr Menschen Pflege und Betreuung benötigen. Zwei Drittel der auf Pflege angewiesenen Personen werden nicht im Pflegeheim, sondern im häuslichen Umfeld versorgt. Dabei leisten Angehörige oft einen unschätzbar wichtigen Beitrag. In Zukunft werden solche Pflegeleistungen im Erbrecht auch dann berücksichtigt, wenn der Abkömmling dafür nicht - wie dies bislang gesetzliche Voraussetzung war - auf eigenes Einkommen verzichtet", betonte Brigitte Zypries.
Eingestellt am 08.01.2010 , letzte Änderung: 08.01.2010 von T. Bruns
Trackback
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.