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Qualität durch Fortbildung
Seit meiner Zulassung zum Beruf des Rechtsanwalts bin ich bestrebt, meinen Mandanten die größtmögliche Beratungsqualität zu bieten. Dieses bedingt seit jeher auch die Bereitschaft, sich selbst fortzubilden und nicht auf dem ursprünglichen Wissen stehen zu bleiben. Aus diesem Grund habe ich Fortbildung auch nie als notwendiges Übel zum Erhalt meines Fachanwaltstitels gesehen sondern vielmehr als Bereicherung und Chance, immer tiefer in die von mir bearbeiteten Rechtsgebiete einzudringen und das dadurch erlangte Wissen an meine Mandanten weiterzugeben und für sie zu nutzen. Fortbildung ist ein zentrales Element meiner Kanzleiphilosophie und deswegen erwarte ich auch von meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Bereitschaft, sich stets beruflich fortzubilden. Ich freue mich daher ganz besonders, dass diese Kanzleiphilosophie von der Bundesrechtsanwaltskammer honoriert wird und mir nun wiederholt gestattet wird, das Qualitätssiegel der Bundesrechtsanwaltskammer "Q - Qualität durch Fortbildung" zu führen.
Darüber hinaus ist dieses Privileg auch meiner Kollegin Anke Buck zugesprochen worden.
Unsere Mandanten können sicher sein, dass wir diesem Anspruch auch in Zukunft gerecht werden und stets auf der Höhe des Geschehens im Erbrecht und im Familienrecht sein werden.Torsten Bruns
Eingestellt am 20.07.2011 von T. Bruns
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