Düsseldorfer Tabelle 2010
Anmerkungen:
Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen.
Hier könnnen Sie die vollständige Düsseldorfer Tabelle mit sämtlichen Anmerkungen des OLG Düsseldorf herunterladen: